Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Seminaren, Workshops, Schulungen, Fachkongresse und ähnliche Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ des Veranstalters Benedikt Gentner, Gottlob-Weiler-Str. 29, 83052 Bruckmühl (nachfolgend „Veranstalter“) werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgerichtet. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Veranstalter mit den Teilnehmern (nachfolgend auch „Teilnehmer“ genannt) über die von ihm angebotenen Veranstaltungen schließt.
1.2 Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Veranstalter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.
2. Anmeldung / Anmeldebestätigung
2.1 Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung nach seinem freien Ermessen abzulehnen.
2.2 Der Teilnehmer kann aus dem online veröffentlichten Sortiment des Veranstalters Veranstaltungen aussuchen und diese über den Button „Teilnehmen“ auswählen. Über den weiteren Button „zahlungspflichtig buchen“ gibt er nach Ergänzung seiner Daten einen verbindlichen Antrag zur Teilnahme an der zuvor ausgewählten Veranstaltung ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Teilnehmer zuvor durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2.3 Der Veranstalter schickt daraufhin dem Teilnehmer zunächst eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Teilnehmer nochmals aufgeführt wird und die der Teilnehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Teilnehmers beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Anmeldebestätigung) versandt wird.
3. Leistungserbringung
3.1 Der Veranstalter schuldet dem Teilnehmer die vertragsgerechte Durchführung der Veranstaltung, im Wesentlichen gemäß der online im Zusammenhang mit dem Anmeldevorgang unter Ziff. 2 veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung bzw. -ankündigung.
3.2 Der Veranstalter ist im eigenen Ermessen zu Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen des Veranstaltungsinhalts berechtigt, sofern und soweit der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind..
3.3 Sofern nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen, finden die Veranstaltungen als digitale online Formate statt.
3.4 Sofern Veranstaltungsunterlagen vorgesehen sind, sind diese im angegebenen Umfang in der Teilnahmegebühr inbegriffen.
3.5 Änderungen nach Ziff. 3.2 begründen kein Recht auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen. Die Haftung nach Ziff. 6 bleibt hiervon unberührt.
3.6 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder einen Alternativtermin zu benennen.
3.6 Die Absage durch den Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt spätestens eine Woche vor der Veranstaltung. In diesem Fall erstattet der Veranstalter die bereits geleistete Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche hieraus, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Arbeits- und Umsatzausfall stehen dem Teilnehmer nicht zu.
3.7 Erfüllungsort für die Leistungen des Veranstalters ist der Sitz des Veranstalters.
4. Teilnahmegebühr
4.1 Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter die Zahlung der Teilnahmegebühr.
4.2 Die Teilnahmegebühr versteht sich brutto (d.h. inkl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Person und Veranstaltung. Die Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anderweitig in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben – sofort bei der Buchung fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.3 Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsanbieter CopeCart GmbH, Ufnaustraße 10, 10553 Berlin. Zur Zahlungsabwicklung wird der Teilnehmer daher auf das sichere Zahlungsformular der CopeCart GmbH weitergeleitet, über welches er unter Befolgung der dortigen weiteren Schritte die Zahlung ausführt.
4.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Teilnehmers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung elektronisch als PDF-Dokument per Mail zugesendet wird. Sein Einverständnis hierzu kann der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber jederzeit per Mail (…) widerrufen.
5. Urheberrecht
5.1 Sämtliche vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes widerrufliches Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Teilnehmer insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder ändern zu lassen oder geänderte Versionen zu benutzen/benutzen zu lassen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
5.2 Das Herstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen ist nicht gestattet.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter wählt für die Veranstaltungen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der in den Veranstaltungen und den Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern dem Veranstalter nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.
6.2 Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen und regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4 Der Veranstalter übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden und Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung möglicher fehlerhafter und/oder unvollständiger Inhalte der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen entstehen.
7. Rückzahlungsgarantie „DVA-Ausbildungsprogramm“
7.1 Ausschließlich für das „DVA-Ausbildungsprogramm“ wird von Seiten des Veranstalters die in dieser Ziff. 7 enthaltene Rückzahlungsgarantie gegeben.
7.2 Für das DVA-Ausbildungsprogramm wird die CRM Software Close genutzt, deren Nutzungsgebühr für die Dauer des Seminars in der Seminargebühr enthalten ist.
7.3 Die Teilnehmer des DVA-Ausbildungsprogrammes erhalten die Möglichkeiten ihre erlernten Kenntnisse direkt mit Vertriebsaktivitäten für ein Partnerunternehmen unter Nutzung der CRM Software Close umzusetzen. Im Rahmen des DVA-Ausbildungsprogramm es wird nur der Kontakt zu den Partnerunternehmen hergestellt. Die Vereinbarung der Grundlagen und Details der Tätigkeit für das Partnerunternehmen obliegt dem Teilnehmer selbst. Dieser hat selbst einen entsprechenden Vertrag mit dem Partnerunternehmen abzuschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der Teilnehmer tatsächlich für ein Partnerunternehmen tätig werden kann.
7.4 Sofern die Teilnehmer des DVA-Ausbildungsprogrammes während der Laufzeit des DVA-Ausbildungsprogrammes nicht mindestens Provisionseinnahmen in Höhe von 500,00 € netto aufgrund ihrer Tätigkeit erzielen, erhalten die Teilnehmer die Ausbildungsgebühr in Höhe von 500,00 € netto erstattet. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer das Vorliegen der folgenden Voraussetzungen innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des Seminars gegenüber dem Veranstalter nachweist:
8. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden durch den Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, die Teilnehmer willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt werden Daten, ohne ausdrückliches Einverständnis des Teilnehmers Dritte weitergeben, es sei denn, der Veranstalter ist hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
9. Sonderkündigungsrecht
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Veranstalter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer erheblich gegen seine Verpflichtung zur Mitarbeit im Rahmen des DVA-Ausbildungsprogramms verstößt. Ein solcher erheblicher Verstoß liegt vor, wenn der Teilnehmer in den ersten drei Wochen des DVA-Ausbildungsprogramms nicht mit mehr als 10 Nettostunden (gemäß der Statistik des Teilnehmers in der CRM Software Close) an dem Programm teilnimmt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder die AGB eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
10.3 Ist der Teilnehmer Unternehmer, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.