Unsere Zufriedenheitsgarantie!
Sofern die Teilnehmer des DVA-Ausbildungsprogrammes während der Laufzeit des DVA-Ausbildungsprogrammes nicht mindestens Provisionseinnahmen in Höhe von 500,00 € netto aufgrund ihrer Tätigkeit erzielen, erhalten die Teilnehmer die Ausbildungsgebühr in Höhe von 500,00 € netto erstattet. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer das Vorliegen der folgenden Voraussetzungen innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des Seminars gegenüber dem Veranstalter nachweist:
- Der Teilnehmer wird während der Laufzeit des DVA-Ausbildungsprogrammes für ein Partnerunternehmen tätig.
- Während der Laufzeit des DVA-Ausbildungsprogrammes erzielt der Teilnehmer nicht mindestens Provisionseinnahmen in Höhe von 500,00 € netto aufgrund seiner Tätigkeit für das Partnerunternehmen. Eine Provisionseinnahme gilt bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Partnerunternehmen und einem durch den Teilnehmer angesprochenen Kunden als erzielt.
- Der Teilnehmer muss mind. 5 h Nettostunden pro Woche Telefonieren. Nettostunden sind Stunden, in denen tatsächlich mit einer Person telefoniert wird. Zeiten in Warteschleifen, Zeiten für das wählen von Nummern, Wartezeiten bis jemand abnimmt, etc. werden nicht mit gezählt. Der Teilnehmer muss dabei mindestens an einem Tag pro Woche aktiv im Vertrieb tätig sein. Er kann daher selbst entscheiden, ob er die 5 Nettostunden an einem Tag oder an 5 Tagen erarbeiten möchte. Der Nachweis muss zwingend durch die Vorlage der Statistik des Teilnehmers in der CRM Software Close erfolgen.
- Der Teilnehmer muss mindestens 400 Kontakte pro Woche kontaktieren. Die Anwahl der Nummer zählt dabei als Kontakt. Der Nachweis muss zwingend durch die Vorlage der Statistik des Teilnehmers in der CRM Software Close erfolgen.
- Der Teilnehmer muss an mindestens einem Feedback Call pro Woche mit dem Trainer teilnehmen, den er selbst durch die Terminierungssoftware Calendly mit dem Trainer buchen muss